Golf- und Sportausrüstung

Sie planen einen Sporturlaub mit vielen Aktivitäten? Nehmen Sie die gesamte Ausrüstung mit, die Sie benötigen, aber achten Sie darauf, dass sie Ihre Freigepäckmenge nicht überschreitet und nicht länger als 300 cm ist. Die meisten Sportgeräte können in Ihrem Freigepäck enthalten sein und wenn Sie mit Golfschlägern fliegen, können Sie zusätzlich zu Ihrem aufgegebenen Freigepäck eine Golftasche kostenlos mitnehmen. An einigen Flughäfen gelten möglicherweise strengere Größenbeschränkungen. Überprüfen Sie daher deren Richtlinien, bevor Sie Ihre Sportgeräte mitbringen.

Golf

Golfschläger

Sie können einen Satz Golfschläger mit einem Gewicht von bis zu 15 kg kostenlos mitnehmen. Dies gilt zusätzlich zu Ihrer Freigepäckmenge. In einem Set sind Schläger, Bälle und ein Paar Golfschuhe enthalten. Wenn Sie einen Golfschirm separat bei sich tragen, zählt dies als zusätzlicher Gegenstand und es können Gebühren anfallen.

Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Ausrüstung für die Dauer der Reise.

Tauchausrüstung

Tauchsportausrüstung kann als Teil Ihres Freigepäcks mitgeführt werden, sofern es die maximalen Abmessungen von 300 cm nicht überschreitet. An einigen Flughäfen gelten möglicherweise strengere Größenbeschränkungen. Überprüfen Sie daher deren Richtlinien, bevor Sie Ihre Sportgeräte mitbringen.

Eine Tauchausrüstung besteht aus:

  • Atemregler
  • Tank-Gurt
  • Tankdruckmanometer (druckempfindliche Geräte benötigen möglicherweise eine spezielle Verpackung: Der Hersteller kann auf spezifische Verpackungsanforderungen hinweisen)
  • Tauchmaske, Flossen und Schnorchel
  • Tarierweste
  • Bleigurt
  • Zylindertank (muss leer sein und beim Check-in zur Überprüfung vorgelegt werden)

Harpunen dürfen ohne Genehmigung nicht in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen die entsprechenden Genehmigungen mindestens sieben Tage vor Reiseantritt für alle Länder einholen, die Sie besuchen oder durchreisen. Für Ihre Gesundheit und Sicherheit empfehlen wir Ihnen, Ihre Tauchausrüstung in einer harten oder gepolsterten Tasche zu verstauen.

Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Ausrüstung für die Dauer der Reise.

Ski- und Snowboardausrüstung

Sie können einen Satz Skier oder Snowboardausrüstung als Teil Ihrer Freigepäckmenge mitnehmen.

Befördern Sie Ihre Ausrüstung in einer für Ski und Snowboards bestimmte Tasche mit einer Länge von höchstens 300 cm. An einigen Flughäfen gelten möglicherweise strengere Größenbeschränkungen. Überprüfen Sie daher deren Richtlinien, bevor Sie Ihre Sportgeräte mitbringen. Längere Ausrüstung muss als Frachtgut transportiert werden.

Eine Skiausrüstung besteht aus:

  • Einem Paar Skier
  • Einem Paar Skistöcke
  • Einem Paar Skischuhe

Eine Snowboardausrüstung besteht aus:

  • Einem Snowboard
  • Einem Paar Stiefel

Ein Satz Wasserski-Ausrüstung umfasst ein Paar Standard-Wasserski ODER einen Slalom-Wasserski.

Skier, Snowboards und Schuhe können in Ihr aufgegebenes Gepäck gepackt werden, sofern das Höchstgewicht oder Abmessungen nicht überschritten wird. Andernfalls müssen Sie am Flughafen Kosten entrichten. 

Sie können eine Schuhtasche als Handgepäck mitnehmen, solange sie innerhalb des zulässigen Handgepäcks und der gestatteten Abmessungen liegt. Andernfalls werden Sie aufgefordert, die Tasche aufzugeben.

Ihnen wird eine Gebühr für Übergepäck in Rechnung gestellt, wenn sie Ihre Freigepäckmenge übersteigt.

Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Ausrüstung für die Dauer der Reise.

Wassersport- und Surfbretter

Sie können Surfbretter und Wassersportbretter als Teil Ihrer Freigepäckmenge mitnehmen. Diese dürfen dabei nicht länger als 300 cm sein, andernfalls müssen sie als Fracht transportiert werden. An einigen Flughäfen gelten möglicherweise strengere Größenbeschränkungen. Überprüfen Sie daher deren Richtlinien, bevor Sie Ihre Sportgeräte mitbringen.

Dazu gehören:

  • Surfbretter
  • Wakeboards
  • Wave-Ski
  • Boogieboards
  • Skim Boards
  • Paddle-Boards
  • Speedboards
  • Kiteboard/Kitesurf

Kiele, Kanten und/oder Flossen müssen entfernt oder ordnungsgemäß geschützt werden.

Ihnen wird eine Gebühr für Übergepäck in Rechnung gestellt, wenn Sie Ihre Freigepäckmenge übersteigen.

Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Ausrüstung für die Dauer der Reise.

Angelausrüstung

Sie können eine Angelausrüstung als Teil Ihrer Freigepäckmenge mitnehmen. Diese dürfen dabei nicht länger als 300 cm sein, andernfalls müssen sie als Fracht transportiert werden. An einigen Flughäfen gelten möglicherweise strengere Größenbeschränkungen. Überprüfen Sie daher deren Richtlinien, bevor Sie Ihre Sportgeräte mitbringen.

Eine Angelausrüstung besteht aus:

  • Zwei Ruten
  • Einem Reel
  • Einem Kescher
  • Einem Paar Angelstiefel
  • Einem Angelkasten

Die gesamte Ausrüstung muss in einem Paket transportiert werden.

Ihnen wird eine Gebühr für Übergepäck in Rechnung gestellt, wenn Sie Ihre Freigepäckmenge übersteigen.

Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Ausrüstung für die Dauer der Reise.

Fahrräder

Fahrräder können als Teil Ihres Freigepäcks mitgeführt werden, sofern sie die maximalen Abmessungen von 300 cm nicht überschreiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrrad gut in einer Schutzhülle oder Fahrradbox verpackt ist. Bitte entfernen Sie die Pedale vor Reiseantritt oder befestigen Sie sie nach innen. Der Lenker muss seitlich befestigt sein und die Luft muss aus den Reifen abgelassen werden, um das Risiko einer Beschädigung zu verringern. Wenn Sie zusätzliche Ausrüstung transportieren müssen, müssen Sie möglicherweise zusätzliches Gepäck kaufen. An einigen Flughäfen gelten möglicherweise strengere Größenbeschränkungen. Überprüfen Sie daher deren Richtlinien, bevor Sie Ihre Sportgeräte mitbringen.

Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Ausrüstung für die Dauer der Reise.

Fußbälle und andere aufblasbare Bälle

Wenn Sie einen Fußball, Basketball oder einen anderen aufblasbaren Ball in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck mitführen, muss dieser vor Ihrem Flug entleert werden.